Wegen der Abwesenheit von Theo Zwanziger ist die Fortsetzung des Sommermärchen-Prozesses vertagt worden. Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte ehemalige Präsident des Deutschen Fußball-Bundes fehlte zum Auftakt des sechsten Verhandlungstages vor dem Landgericht Frankfurt am Main aufgrund gesundheitlicher Probleme.
Um 11.00 Uhr ging beim Gericht eine Bestätigung von Zwanzigers behandelndem Arzt ein, in dem eine kurzfristig erforderliche kardiologische Untersuchung als Grund für das Fernbleiben des 78-Jährigen bestätigt wurde. Wegen akuter Beschwerden sei der ehemalige DFB-Boss nicht verhandlungsfähig, hieß es darin.
Die Vorsitzende Richterin Eva-Maria Distler hatte die Sitzung zuvor wegen eines fehlenden Attests zunächst für 30 Minuten unterbrochen und für den Fall einer Nichtbeibringung die Vorführung des Angeklagten angedroht.
Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz übte scharfe Kritik an dem Vorgehen des Gerichts. «Die Androhung der Vorführung meines erkrankten Mandanten, wie durch die Vorsitzende erfolgt, stellt sich, gerade vor dem Hintergrund des Lebensalters, der nicht zu rechtfertigenden Verfahrensdauer und der Lebensleistung als unangemessen, überzogen und unverhältnismäßig dar», hieß es in einer offiziellen Stellungnahme.
Dem Gericht habe laut Metz bereits am Vorabend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einer handschriftlichen Notiz des behandelnden Arztes vorgelegen. «Soweit also der Eindruck erweckt wurde, dass die vorgelegten Unterlagen von vornherein unzureichend gewesen wären, ist dies zurückzuweisen. Mit unaufgeregtem Augenmaß hätte sogleich das Telefonat mit dem behandelnden Arzt geführt und damit Rückfragen der Vorsitzenden, wie erfolgt, geklärt werden können», hieß es dazu.
Vorwurf der Steuerhinterziehung
In dem Prozess müssen sich die ehemaligen DFB-Funktionäre Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten. Sie sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei der Überweisung an die FIFA um die verschleierte Rückzahlung eines Privatdarlehens in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken, das der verstorbene Franz Beckenbauer 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten hatte.
Dieses Geld landete schließlich beim damaligen FIFA-Vizepräsidenten Mohamed bin Hammam, der später wegen Korruption lebenslang gesperrt wurde. Zu welchem Zweck die Summe von einem Beckenbauer-Konto nach Katar floss, ist bis heute unklar. Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt.