Während der Fußball-Weltmeisterschaft im November und Dezember ist in Deutschland Public Viewing im Freien auch nach 22 Uhr möglich. Das beschloss das Bundeskabinett per Verordnung.
Mit der Ausnahme von den sonst geltenden Lärmschutzregeln dürfen Kommunen Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen.
Hintergrund ist nach Angaben des Umweltministeriums eine Verordnung, die das Ministerium auf Bitten der Länder vorgelegt hat. Diese sieht für die Zeit der WM in Katar (20. November bis 18. Dezember) Ausnahmen von den sonst geltenden Regeln zum Schutz vor Lärm vor.
Public-Viewing-Veranstaltungen müssen vom Ausrichter beantragt und von den zuständigen Kommunen zugelassen werden. Das Ministerium weist darauf hin, dass Kommunen trotz der Ausnahmeregelung auch weiter im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Interesse an den Spielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen müssten. Neben dem Publikumsinteresse spielten für die Übertragungsevents im Freien beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen sowie die Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen eine Rolle.
Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Weltmeisterschaften seit 2006 und bei den Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.