Der Einspruch des VfB Stuttgart gegen die Gelb-Rote Karte von Nick Woltemade im Bundesliga-Spiel gegen Werder Bremen (1:2) ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes abgelehnt worden. Der Vizemeister muss daher in der Partie bei Union Berlin am Samstag ohne den Angreifer auskommen.
Das Gremium sehe im Platzverweis des U21-Nationalspielers keinen offensichtlichen Irrtum von Schiedsrichter Daniel Schlager, teilte der DFB am Dienstag mit. Der VfB regt daher eine Diskussion darüber an, ob ein Eingreifen des Videoschiedsrichters (VAR) in Zukunft auch bei Gelb-Roten Karten möglich sein sollte.
«Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Sportgerichts, weil aus unserer Sicht eben doch ein klarer Irrtum des Schiedsrichters vorlag», erklärte der VfB-Vorstandsvorsitzende Alexander Wehrle. In dem Zweikampf in der 65. Minute beim Stand von 1:1 habe Woltemade seinen Gegenspieler Mitchell Weiser «lediglich minimal berührt und nicht regelwidrig getroffen».
Kein Videobeweis bei Gelb-Rot
Der VAR kann in solchen Situationen nicht eingreifen, ein Videobeweis ist nach den aktuellen Regeln nur bei Toren, Elfmetern, Roten Karten oder einer Spielerverwechslung zum Beispiel bei Verwarnungen möglich.
Zudem hinterfragte Wehrle die «Doppelbestrafung» aus Platzverweis und Sperre für das folgende Spiel, obwohl Schiedsrichter Schlager die zweite Gelbe Karte nach dem Spiel selbst als Fehler bezeichnet habe. Laut DFB würde Schlager das Foul nur noch als fahrlässig, aber nicht mehr wie zunächst als rücksichtslos einstufen, nachdem er die Fernsehbilder gesehen habe. Aber eben doch als Foul.
Die automatische Sperre könne nur dann aufgehoben werden, wenn ein «offensichtlicher Irrtum» des Schiedsrichters vorliege. Dies war nach der Gelb-Roten Karte für den Stuttgarter Kapitän Atakan Karazor im Spiel beim VfL Wolfsburg (2:2) Ende September der Fall. Der Mittelfeldspieler durfte in der folgenden Partie wieder mitwirken.