Die Höhe der erwarteten Strafen des DFB-Sportgerichts für die Bundesliga-Clubs wegen der Fan-Proteste gegen einen Investoren-Einstieg bei der Deutschen Fußball Liga wird sich nicht nach der Anzahl der Wurfgeschosse richten.
«Es werden keinerlei Tennisbälle, Bonbons oder Ähnliches gezählt», sagte ein Sprecher des Deutschen Fußball-Bundes auf dpa-Anfrage. Mit entscheidend für die juristischen Folgen sei die Dauer der Spielunterbrechung.
Viele Fans protestieren in den Stadien seit Wochen vor allem durch das Werfen von Gegenständen gegen den geplanten Investoren-Einstieg bei der Deutschen Fußball Liga. Immer wieder werden Spiele von den Unparteiischen unterbrochen, weil Gegenstände auf den Rasen fliegen.
Die DFL will für eine prozentuale Beteiligung an den TV-Erlösen von einem Finanzinvestor eine Milliarde Euro kassieren. Bei der Abstimmung der 36 Proficlubs über den Deal war die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit nur knapp zustande gekommen.
Keine Eile
Der DFB sieht bei der Aufarbeitung der Proteste auch keine besondere Eilbedürftigkeit im Vergleich zu anderen anhängigen Verfahren. Auch hier gelten die üblichen Fristen.
Die Sportgerichtsbarkeit liegt ebenso wie die Verantwortung für das Schiedsrichter-Wesen beim DFB. Während beim Zünden der verbotenen Pyrotechnik und von Böllern in den Stadien anhand von Videoaufnahmen genau gezählt wird, ist dies bei den jetzigen Protesten anders.
Der DFB gibt ein «mehrschrittiges Vorgehen» zur Orientierung vor, wenn die Proteste überhandnehmen. Das Durchgreifen ist – im Vergleich zum Drei-Stufen-Plan, der auch bei Fadenkreuz-Plakaten greift – etwas weniger strikt und gibt mehr Raum, das Spiel doch nicht abbrechen zu müssen. Bisher gab es in dieser Saison keinen Abbruch wegen der Fanproteste, bei einigen Spielen konnte dieser jedoch nur knapp vermieden werden.