Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat hart gegen Clemens Fandrich von Zweitligist FC Erzgebirge Aue geurteilt. Der 30-Jährige ist für sieben Monate gesperrt worden, kann binnen einer Woche beim DFB-Bundesgericht allerdings Berufung einlegen.
«Das Gericht hatte keinen Zweifel an der Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin, der aussagte, dass ihm der Spieler in der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 22. Oktober 2021 auf das rechte Auge gespuckt habe, was Fandrich selbst bestreitet», hieß es in einer Mitteilung des DFB. Der Bewegungsablauf in der Szene unterstütze die Darstellung Potemkins.
«Das war leider ein ernüchterndes Erlebnis. Das Sportgericht geht von einer Tätlichkeit aus und hat eine Strafe, wo der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren ist, sieben Monate Sperre verhängt. Mit dem Ergebnis bin ich in keiner Weise einverstanden», sagte Aues Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt Kay Werner. Es sei ein absolut inakzeptables Strafmaß und man werde «die uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen».
Fandrich bestritt vehement, den Assistenten absichtlich angespuckt zu haben. Der Mittelfeldspieler hatte bereits beim 1:1 in Hannover gefehlt. Werner hatte bei «Tag24» angekündigt: «Bei einem Strafmaß oberhalb der Sperre, die Clemens Fandrich gegen Hannover abgesessen hat, erwägen wir bis vor das DFB-Bundesgericht oder notfalls ein ordentliches Gericht zu ziehen.» Er kündigte am Donnerstag umgehend den Gang vor das Bundesgericht an.