Nach Uli Hoeneß und Günter Netzer soll auch der ehemalige DFB-Präsident Fritz Keller im Sommermärchen-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt/Main aussagen. Dies kündigte Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel beim dritten Verhandlungstag an.
Keller soll dabei wegen widersprüchlicher Aussagen in einem Protokoll des Beratungsunternehmen Esecons befragt werden. Der 66 Jahre alte Keller war von 2019 bis 2021 Präsident des Deutschen Fußball-Bundes.
Zuvor war bereits öffentlich geworden, dass Bayerns Ehrenpräsident Hoeneß am 15. April aussagen soll. Der 72 Jahre alte Hoeneß hatte im Sport1-Doppelpass 2020 und im Podcast «11Leben» 2021 Andeutungen gemacht, dass er mit Blick auf die Millionenzahlung rund um die WM 2006 mehr wisse. Der frühere Nationalspieler Günter Netzer soll im Mai aussagen. Bei dem Prozess sind bis Ende Oktober Fortsetzungstermine angesetzt. Auch eine Vorladung des früheren FIFA-Funktionärs Urs Linsi ist für Oberstaatsanwalt Kümmel «zwingend».
Stimmenkauf und Steuerhinterziehung
Zuerst der «Spiegel» und dann die «Süddeutsche Zeitung» berichteten von einem Dokument aus einer internen Untersuchung zum Sommermärchen, die der Verband vor einigen Jahren durch Esecon vornehmen ließ. In einem von Schmidt nicht autorisierten Protokoll soll der frühere DFB-Generalsekretär gesagt haben: «Dennoch muss vermutet werden, dass das Geld zum Stimmenkauf genutzt worden ist.» Stimmenkauf bei der Vergabe der WM 2006 hat er stets bestritten.
In dem Prozess, der im März begonnen hat, geht es um eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro, die der DFB im April 2005 über die FIFA an den französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus überwiesen hatte. Exakt diese Summe hatte Franz Beckenbauer drei Jahre zuvor als Darlehen von Louis-Dreyfus erhalten, diese 6,7 Millionen waren letztlich beim früheren FIFA-Vizepräsidenten Mohammed bin Hammam gelandet.
Den ehemaligen Spitzenfunktionären Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Schmidt wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass diese Summe in der Steuererklärung des Verbandes für das Jahr 2006 unberechtigt als Betriebsausgabe in die Gewinnermittlung eingeflossen sein soll.