Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt hat im Kampf um die Zulassung seiner Fans für das Champions-League-Spiel beim SSC Neapel einen Teilerfolg erzielt. Wie die Hessen mitteilten, hat das zuständige Verwaltungsgericht dem Antrag der Eintracht auf Erlass der einstweiligen Verfügung stattgegeben.
Das zuletzt verhängte Verkaufsverbot von Tickets für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland wurde dabei nach Vereinsangaben für rechtswidrig erklärt. Neapel werde «bis auf Weiteres angehalten, Eintracht Frankfurt das Gästekartenkontingent über insgesamt 2.700 Karten zur Verfügung zu stellen».
Eine endgültige Entscheidung vor dem Achtelfinal-Rückspiel am Mittwoch (21.00 Uhr/DAZN) ist das aber nicht. Von Eintracht-Seite hieß es: «Es ist gleichwohl damit zu rechnen, dass die Präfektur Neapel gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts ihrerseits Berufung einlegen wird, über die am Montag oder Dienstag der kommenden Woche entschieden wird.» Das Spielchen gehe also weiter, merkte Eintracht-Vorstandsmitglied Philipp Reschke an.
Das italienische Innenministerium hatte eine Verfügung gegen den Spitzenreiter der Serie A erlassen, wonach dieser keine Eintrittskarten für die Partie an Frankfurter Anhänger verkaufen darf. Mit der eigenen Verfügung hatten sich die Hessen keine allzu großen Chancen ausgerechnet.
«Das ist natürlich eine große und auch für unsere italienischen Anwälte unerwartete Genugtuung, ein Meilenstein. Aber zum einen müssen wir alles wieder reorganisieren, was wir und viele andere in den vergangenen Tagen stornieren mussten, von den Ticketbestellungen bis zur Reise- und Transportorganisation und vielem mehr», sagte Reschke. Zudem stehe alles «unter Vorbehalt». Der Europa-League-Sieger aus Frankfurt kündigte an, kurzfristig zu all jenen, «denen ursprünglich ein Ticket aus dem Gästekontingent zugesagt worden war», Kontakt aufzunehmen.