Der DFB hat eine körperliche Attacke von Sandhausens Clubpräsident Jürgen Machmeier gegen das Schiedsrichtergespann von Florian Exner beklagt.
Lutz Michael Fröhlich, Schiedsrichter-Chef beim Deutschen Fußball-Bund, sprach von einer «neuen Dimension» des Fehlverhaltens gegen Referees. Der Unparteiische aus Münster und sein Assistent Jonah Besong seien nach dem Drittliga-Spiel zwischen dem SV Sandhausen und dem SSV Ulm 1846 (1:2) körperlich angegriffen worden.
Sandhauen schweigt vorerst
Als das Team der Unparteiischen das Spielfeld verlassen hatte und sich in die Kabine begeben wollte, habe Machmeier den Unparteiischen auf dem Weg dorthin mit der Brust nach hinten gestoßen. Der Assistent habe anschließend von dem Funktionär ebenfalls einen Stoß gegen den Oberkörper erhalten. Der SV Sandhausen wird sich dazu vorerst nicht äußern, bestätigte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
«Schlimm genug, dass Schiedsrichter immer wieder von Zuschauern beleidigt, diffamiert, bedroht und angegriffen werden. Wenn nun aber sogar ein Vereinspräsident den Unparteiischen und seinen Assistenten körperlich attackiert, ist eine neue Dimension erreicht», kritisierte Fröhlich.
Da in dieser Situation kein Sicherheitspersonal des gastgebenden Vereins zugegen gewesen sei, sei das Schiedsrichterteam zurück auf das Spielfeld gegangen. Erst danach hätten Ordner den Referees einen störungsfreien Gang in die Kabine ermöglicht. Zuvor hatte bereits Sandhausens Sportdirektor Matthias Imhof Exner verbal attackiert und dafür die Rote Karte erhalten. Fröhlich bezeichnete die Vorfälle als «völlig inakzeptabel. Solche Auswüchse fügen dem Image des Fußballs massiven Schaden zu.»
Matthäus legt Rücktritt nahe
Lothar Matthäus hat dem Clubpräsident daraufhin den Rücktritt nahegelegt, sollten sich die Vorwürfe bestätigen. «Man ist verärgert, man ist enttäuscht, man ist nicht zufrieden – aber natürlich greift man nicht den Schiedsrichter an», sagte der Rekord-Nationalspieler in einer Talkrunde beim Pay-TV-Sender Sky. Machmeier solle sich überlegen, ob er des Amts würdig sei, falls es für den Vorfall Zeugen gebe.