Im Prozess gegen den früheren FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und Michel Platini fordert Platinis Anwalt einen Freispruch des Ex-UEFA-Chefs. Zudem prangerte er eine öffentliche Vorverurteilung auch durch die Schweizer Justiz an.
Platini sei weder des Betrugs noch der Urkundenfälschung schuldig, sagte Rechtsanwalt Dominic Nellen in seinem Plädoyer vor dem Bundesstrafgericht im schweizerischen Bellinzona. Es gebe kein Motiv für die angebliche Straftat des Betrugs, aber es gebe eines für das vorliegende Strafverfahren. Demnach sei bereits der Anfangsverdacht, der das Verfahren auslöste, konstruiert gewesen, betonte der Anwalt.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie den Fußball-Weltverband über eine angeblich noch ausstehende Forderung Platinis getäuscht haben. Blatter soll die Zahlung der FIFA in Höhe von zwei Millionen Franken (nach heutigem Stand rund 1,94 Millionen Euro) plus Sozialversicherungsbeiträge an Platini laut Anklage unrechtmäßig bestätigt haben.
Bundesanwaltschaft fordert Strafe auf Bewährung
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte am vergangenen Mittwoch eine Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung für Blatter (86) und Platini (66) gefordert. Platini soll zudem den erhaltenen Betrag und die darauf bezahlten Sozialleistungen rund 2,16 Millionen Euro erstatten. Beide müssen sich wegen des Vorwurfs des Betrugs und weiterer Delikte verantworten, sie weisen alle Anschuldigungen zurück. Das Urteil soll am 8. Juli fallen. Auch Blatter forderte einen Freispruch.
Laut seines Verteidigers habe Platini «stets vollkommene Transparenz an den Tag gelegt und nach Treu und Glauben gehandelt». Auf eine Entschädigung verzichte Platini, obwohl der entstandene Schaden für ihn unbezifferbar hoch sei. Das Einzige, was für ihn zähle, sei sein Freispruch. Die sichergestellten Vermögenswerte in Höhe von gut zwei Millionen Euro seien an Platini herauszugeben.
Platini beklagt «Komplott»
Aus Sicht von Platini und seines Anwalts ist die Anklage ein Komplott, das dazu gedient habe, ihn als FIFA-Präsidenten zu verhindern und den Weg für den jetzigen Amtsinhaber Gianni Infantino freizumachen. Die Zahlung aus dem Jahr 2011 sei erst wieder interessant geworden, als das Amt des FIFA-Präsidenten 2015 frei war.
Auffällig sei, dass das Verfahren kurz nach einem der nicht protokollierten Treffen im Juli 2015 zwischen der Bundesanwaltschaft und einem Infantino-Vertrauten eröffnet worden sei – zunächst nur gegen Blatter. Obwohl Platini vorerst nicht beschuldigt worden sei, habe die Bundesanwaltschaft seinen Namen immer wieder genannt, sagte Nellen. Damit sei ein neuer strafprozessualer Status der «öffentlich beschuldigten Auskunftsperson» geschaffen worden.