Die Rückkehr von Alexander Wehrle zum VfB Stuttgart ist perfekt. Der Finanzchef des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln wechselt «im Laufe des Aprils 2022» zum Ligarivalen und wird dort Vorstandsvorsitzender der ausgegliederten Profiabteilung, teilten die Schwaben mit.
Wehrle erhält einen Vierjahresvertrag und wird Nachfolger von Thomas Hitzlsperger, der angekündigt hatte, seinen im Oktober endenden Kontrakt beim VfB nicht zu verlängern.
«Alexander Wehrle hat in den vergangenen Jahren eine herausragende Bilanz beim 1. FC Köln vorzuweisen und ist darüber hinaus einer der profiliertesten Geschäftsführer im deutschen Profifußball», sagte der Präsident und Aufsichtsratsvorsitzende der Stuttgarter, Claus Vogt. «Er bringt daher nicht nur die nötigen Kompetenzen mit, um den VfB in dieser herausfordernden Zeit zu führen, sondern wird uns mit seinem Netzwerk und seinem Standing in der Branche sehr guttun. Als echtes Eigengewächs unseres VfB kennt er zudem den Club und seine Werte und Strukturen.» Wehrle hatte bereits zwischen 2003 und Anfang 2013 als Referent des Vorstands für die Stuttgarter gearbeitet.
Sonderkündigungsrecht
«Ich bin glücklich, wieder nach Hause zu kommen, nach neun intensiven Jahren in Köln, für die ich immer dankbar sein werde», sagte Wehrle. «Wie viele andere Traditionsclubs hat der VfB enorme Herausforderungen zu bewältigen, nicht zuletzt als Folge der Corona-Pandemie. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, dass dies gelingt.» Der 46-Jährige steht noch bis Juni 2023 in Köln unter Vertrag, machte aber laut FC von «seinem Sonderkündigungsrecht» Gebrauch.
FC-Präsident Werner Wolf bedauerte den Verlust von Wehrle: «Ganz offen können wir als Vorstand sagen, dass man seinen Kapitän – und das ist Alexander Wehrle für das Geißbockheim – nur ungern ziehen lässt. In mehr als neun Jahren hat er den FC in führender Position gestaltet. Unter seiner Regie ist der Verein in vielen Dimensionen gewachsen. Er war einer der Architekten der Neuaufstellung nach 2012 und hat wesentlich dazu beigetragen, dass der Verein gerettet werden konnte.»