Fußball-Zweitligist Hamburger SV hat in der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem früheren Sportdirektor Michael Mutzel eine Niederlage erlitten.
Das Arbeitsgericht erklärte sowohl die Beurlaubung als auch die später erfolgte Freistellung des 42-Jährigen für unwirksam. Die HSV Fußball AG habe Mutzel nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen beurlauben können, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Zudem äußerte die Kammer «Zweifel an der Wirksamkeit der im Arbeitsvertrag vereinbarten einseitigen Freistellungsmöglichkeit» und sah «auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien». Gegen diese Entscheidung kann der HSV Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamburg beantragen.
Der Verein hatte sich drei Tage vor dem ersten Saisonspiel von dem ehemaligen Bundesliga-Profi von Eintracht Frankfurt, dem VfB Stuttgart und dem Karlsruher SC getrennt. Der Freistellung vorausgegangen war eine massive öffentliche Kritik seines Vorgesetzten Jonas Boldt: «Michael funktioniert in einer Führungsrolle rund um die Mannschaft nicht», sagte der Sportvorstand Anfang Juni und setzte unter anderem durch, dass Mutzel keinen Kontakt mehr zur Mannschaft haben durfte.
Gespräche zwischen dem Ex-Sportdirektor und dem Verein vor dem Gerichtstermin waren ergebnislos geblieben. Nach der Entscheidung von Dienstag muss der HSV Mutzel theoretisch weiterbeschäftigen. Das Gericht betonte die «besondere Eilbedürftigkeit für eine fortgesetzte Beschäftigung, weil andernfalls ein weitergehender erheblicher Reputationsschaden» bei Mutzel zu befürchten sei.