Werden im Fanblock Bengalos gezündet, bittet der DFB anstelle der Störer die Vereine zur Kasse. Das Vorgehen ist umstritten, aber jetzt gibt der BGH seinen Segen – weil das, was sich Strafe nennt, gar keine Strafe sei.
Werden im Fanblock Bengalos gezündet, bittet der DFB anstelle der Störer die Vereine zur Kasse. Das Vorgehen ist umstritten, aber jetzt gibt der BGH seinen Segen – weil das, was sich Strafe nennt, gar keine Strafe sei.