Der frühere Bundesligaschiedsrichter Babak Rafati hat eine intensivere Auseinandersetzung mit sogenannten Schwalben im Strafraum gefordert.
Der Mönchengladbacher Stürmer Marcus Thuram hatte sich im Spiel gegen den SC Freiburg im Strafraum nach einem Zweikampf ohne Foulspiel fallen lassen und einen Elfmeter gefordert, der zunächst von Schiedsrichter Benjamin Brand auch gegeben, dann aber nach Studium der Videobilder zurückgenommen wurde.
Eine Gelbe Karte hatte der Unparteiische dem französischen Nationalspieler nicht gezeigt. «Im Nachhinein wäre es sinnvoll, wenn das Sportgericht so einen Fall noch mal behandeln und bewerten würde», sagte Rafati dem «Sportbuzzer». Dietmar Hamann hatte Thuram zuvor scharf kritisiert. «Für mich gehört Thuram gesperrt. Für mich ist das eine Schande für den Fußball», sagte der Sky-Experte.
Brand hat im Nachhinein erkannt, dass eine Gelbe Karte angebracht gewesen wäre. Dies bestätigte sein Kollege Sascha Stegemann am Sonntag in der Sport1-Sendung «Doppelpass» nach einem Gespräch mit seinem Kollegen. Eine härtere Strafe hätte der Unparteiische nicht aussprechen können. «Das Regelwerk sieht ausschließlich eine Gelbe Karte vor. Es ist eine Unsportlichkeit, keine grobe Unsportlichkeit», erklärte Stegemann. Rafati empfiehlt, dass man Spieler für solche Vergehen nachträglich sperrt. Eine Sperre habe einen erzieherischen Effekt, befand der 52-Jährige.
Farke kündigt Gespräch an
Gladbachs Trainer Daniel Farke kündigte an, dass er mit Thuram reden wolle. «Wir haben Anfang der Saison in der Vorbereitung drüber gesprochen, weil ich das Gefühl hatte, dass Marcus tendenziell zu leicht fällt. Ich finde, das gehört sich nicht», sagte der Coach.
Im Fall von Ramy Bensebaini, der in dem Spiel nach seiner Gelb-Roten Karte für Unsportlichkeit den Schiedsrichter auf Französisch beschimpft hatte, wird es zu einem Nachspiel kommen. Der DFB teilte mit, dass der Kontrollausschuss ermitteln werde. Bayern-Trainer Julian Nagelsmann war jüngst wegen seiner Aussagen über Schiedsrichter («Weichgespültes Pack») mit einer Strafe von 50.000 Euro belegt worden.