Der frühere HSV-Funktionär Ralf Becker hat keine Zweifel an der Identität des Hamburger Fußball-Profis Bakery Jatta.
«Er hat klar gesagt, dass an den Sachen nichts dran, dass er der ist, als der er sich ausgibt. Daher gibt es für mich keinen Grund, irgendetwas zu bezweifeln», sagte der ehemalige Sportgeschäftsführer der Hanseaten bei «Sport1».
Becker, aktuell für den Liga-Rivalen Dynamo Dresden tätig, hatte im Januar 2019 den Fünf-Jahres-Vertrag mit dem Flügelspieler bis zum Jahr 2024 ausgehandelt: «Zunächst tut es mir menschlich für ihn leid, was in den letzten Jahren abgelaufen ist», sagte der 51-Jährige über den HSV-Profi: «Baka ist ein hochanständiger Kerl und gut integriert. Jeder drückt die Daumen, dass das Thema bald mal erledigt ist.»
Mehr als zwei Jahre nach Beginn der kontroversen öffentlichen Debatte um die Identität des Fußballers aus Gambia hatte die Staatsanwaltschaft am Montag überraschend Anklage vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Hamburg-Altona erhoben. Jatta soll laut Anklage eigentlich Bakary Daffeh heißen und zweieinhalb Jahre älter sein. Damit habe der Mittelfeldspieler in vier Fällen gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen sowie in einem weiteren Fall «mittelbare Falschbeurkundung» begangen.
Folgen für Spielwertungen möglich
Die Anklageerhebung kann nach Meinung eines Experten Folgen haben, die noch nicht zu überblicken sind. Sollte der Gambier verurteilt werden, könnten Vereine in der 2. Liga Protest gegen die Wertungen der kommenden Partien gegen den HSV einlegen. Das ist vorsorglich schon jetzt möglich, wie Rechtsanwalt Benjamin Keck von der Kölner Kanzlei Steinrücke Sausen sagte.
«Stellt sich nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens heraus, dass die derzeitigen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Hamburg zutreffend waren, wäre Konsequenz, dass der eingesetzte Spieler, bei dem es sich angeblich um Bakary Daffeh handeln soll, nie eine Spielberechtigung hatte. Er hätte dann folglich vom HSV nicht eingesetzt werden dürfen», sagte Keck.
Für Einsprüche gegen Spielwertungen wegen Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers gibt es eine Frist von zwei Tagen. «Wegen in der Vergangenheit liegender Spiele werden Clubs vermutlich keinen Einspruch einlegen», sagte Keck. Lediglich bei Spielmanipulationen oder dem Einsatz gedopter Spieler gilt laut Spielordnung der DFL die Zwei-Tages-Frist nicht.