Paris Saint-Germains Präsident Nasser Al-Khelaifi ist auch in zweiter Instanz vom Vorwurf der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen worden.
Zum Ende des Berufungsverfahrens vor dem Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona konnte dem 48 Jahre alten katarischen Geschäftsmann kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. «Die jahrelangen unbegründeten Anschuldigungen, erfundenen Anklagen und ständigen Verleumdungen haben sich als völlig unbegründet erwiesen – und das gleich zweimal», teilte Al-Khelaifis Anwalt Marc Bonnant mit.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft war, dass Al-Khelaifi vor der Vergabe von TV-Rechten für die Fußball-Weltmeisterschaften 2018 bis 2030 als Besitzer der Mediengruppe BeIN dem ehemaligen FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke «nicht gebührende Vorteile» gewährt haben soll. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten.
Das Bundesstrafgericht hatte im März die Berufungsverhandlung gegen Al-Khelaifi, Valcke und einen griechischen Geschäftsmann wegen des Vorwurfs der Korruption bei der Vergabe von Medienrechten Weltmeisterschaften eröffnet. Die Staatsanwaltschaft war mit den Urteilen im Oktober 2020 nicht einverstanden. Sie hatte mehrmonatige «teilbedingte Freiheitsstrafen» gefordert, unter anderem 36 Monate für Valcke und 28 Monate für Al-Khelaifi.
Valcke wurde in der Berufung nun ebenfalls freigesprochen. Der Franzose (61) wurde allerdings in einem getrennt geführten Fall wegen «passiver Korruption» und «wiederholter Urkundenfälschung» zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, in erster Instanz waren es nur drei gewesen. Valcke war im September 2015 von seinen Aufgaben beim Weltverband FIFA entbunden worden, auch er hatte ein Fehlverhalten bestritten.