Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren DFB-Präsidenten Reinhard Grindel und den ehemaligen DFB-Geschäftsführer Friedrich Curtius gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die Behörde bestätigte auf dpa-Anfrage einen entsprechenden Bericht des Fachmagazins «Kicker». Die Staatsanwaltschaft hatte gegen insgesamt sechs frühere Fußball-Funktionäre wegen des Verdachts der fremdnützigen Hinterziehung von Körperschafts- und Gewerbesteuern in besonders schweren Fällen ermittelt.
Im Detail ging es um Einnahmen aus der Bandenwerbung in den Jahren 2014 und 2015. Im Oktober 2020 hatte es deswegen eine Großrazzia mit 200 Beamten in der Frankfurter Verbandszentrale gegeben. Zu diesem Zeitpunkt hatte der DFB die strittigen 4,7 Millionen Euro an Steuern bereits nachgezahlt.
Curtius und Grindel stimmen Einstellung zu
Laut «Kicker»-Informationen habe Curtius der Einstellung des Verfahrens aus prozessökonomischen Gründen zugestimmt. Grindel sagte dem Blatt: «Alle Sachbeweise und Zeugenaussagen haben ergeben, dass ich unschuldig bin. Bei der steuerlichen Einordnung der Bandenwerbung habe ich mich immer auf den Rat der Finanzexperten und Berater des DFB verlassen. Ich habe der Einstellung des Verfahrens nur aus familiären und beruflichen Gründen zugestimmt, um eine langjährige Beschädigung meiner Integrität zu verhindern.»
Bereits zuvor waren die Ermittlungen gegen Ex-Geschäftsführer Helmut Sandrock sowie die früheren Vizepräsidenten Rainer Koch und Reinhard Rauball eingestellt worden. Lediglich das Verfahren gegen den ehemaligen Schatzmeister Stephan Osnabrügge ist noch anhängig.