Die Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Internet-Sender DAZN geht in die nächste Runde. Im Streit um die Unterbrechung der TV-Rechte-Auktion hat DAZN nach eigenen Angaben die entscheidende Forderung der DFL erfüllt. Aus Sicht der Liga hat das nachträgliche Einreichen einer Bankbürgschaft dagegen keine Auswirkungen.
Das Verkaufsverfahren der audiovisuellen Medienrechte der Fußball-Bundesliga war am Montag vor einer Woche schon nach dem ersten Tag gestoppt worden. Strittig war das Fehlen einer finanziellen Garantie, die DAZN in dem Wettbieten erbringen sollte. Am Mittwoch nun sagte ein Unternehmenssprecher der Deutschen Presse-Agentur: «Die geforderte Bankbürgschaft liegt uns nun vor.»
Das hat nach Angaben der Liga allerdings keinen Einfluss. Die DFL teilte auf dpa-Anfrage mit: «Das Rechtepaket B der Rechteperiode 2025/26 bis 2028/29 ist am 16. April nach den allen interessierten Unternehmen bekannten Auktionsregeln vergeben worden. Grundlage waren die bis dahin eingereichten Angebote inklusive der begleitenden Unterlagen. Ein Nachreichen von Unterlagen nach dem gemäß den Auktionsregeln erteilten Zuschlag über ein Rechtepaket hat keine Wirkung.»
DAZN hatte nach dpa-Informationen rund 400 Millionen Euro jährlich für das Paket B geboten – also 1,6 Milliarden Euro für die Rechteperiode. Über diesen Zeitraum von vier Jahren gerechnet soll das Angebot rund 250 Millionen Euro über dem der Konkurrenz gelegen haben. B ist das größte der sieben Live-Rechte-Pakete mit den Partien am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegationspartien. Dieses Paket enthält insgesamt 196 Live-Spiele.
Die nun vorliegende Bankbürgschaft soll, wie von der DFL am Montag vor einer Woche gefordert, für rund 200 Millionen Euro jährlich gelten – nur kommt sie nach Ansicht der Liga zu spät.
DAZN hatte am ersten Tag des Wettbietens nicht den Zuschlag bekommen, trotz des «finanziell überlegenen Angebots», wie es in einem Brief des Unternehmens an die 36 Profivereine hieß. Sky erhielt dem Vernehmen nach den Zuschlag, will sich dazu aber nicht äußern. Auch die DFL bestätigt den Zuschlag für Sky nicht. Liga und DAZN hatten sich in der Vorwoche in Briefen an die Proficlubs gegenseitig Vorwürfe gemacht.
DAZN hatte nach eigenen Angaben zunächst – wie bei der bisher letzten Ausschreibung vor vier Jahren – «eine harte Patronatserklärung» abgegeben. Der Liga reichte das jedoch nicht. Eine Bankbürgschaft wird von einer Bank ausgestellt, um für die Schulden eines Kunden einzustehen. Eine Patronatserklärung ist eine Zusage eines Dritten, für die Verbindlichkeiten einer Person oder Organisation einzustehen.
«Die DFL hat keinen Formfehler im laufenden Auktionsverfahren gemacht», hieß es im Schreiben der Liga an die Vereine: «Die Vorwürfe von DAZN sind unzutreffend und werden von der DFL zurückgewiesen.» Zum weiteren Vorgehen machte die Liga am Mittwoch keine Angaben.
Der weltweit tätige Internet-Sender, dessen Zentrale in London sitzt, könnte nun in einem nächsten Schritt bis zum 30. April ein Schiedsgericht anrufen, wollte sich dazu aber nicht äußern. In dem Schreiben an die Clubs hatte das Unternehmen allerdings erklärt, sich rechtliche Schritte vorzubehalten.
DAZN äußerte sich zudem zu Spekulationen, zuletzt nicht regelmäßig den finanziellen Verpflichtungen des derzeit gültigen Vertrages nachgekommen zu sein. «DAZN zahlte immer innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen mit der DFL», sagte ein Unternehmenssprecher. Die DFL wollte sich dazu nicht äußern.