Die Deutsche Fußball Liga hat im Polizeikostenstreit mit dem Land Bremen die lange angekündigte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dies bestätigte die DFL der Deutschen Presse-Agentur.
Die Dachorganisation des deutschen Profi-Fußballs hält die betreffende Regelung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes unverändert für verfassungswidrig und die auf dieser Grundlage ergangenen Gebührenbescheide für rechtswidrig. Bremen ist derzeit das einzige Bundesland, das Gebühren für Polizeikosten erhebt.
Im November 2020 hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen die Rechtmäßigkeit von Gebührenbescheiden für Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen bestätigt. Zuvor hatte 2019 bereits das Bundesverwaltungsgericht die Gebührenerhebung dem Grunde nach für «im Prinzip rechtmäßig» erklärt. Das Land Bremen hatte solche Gebührenscheide an die DFL geschickt, die diese an den aktuellen Fußball-Zweitligisten weitergeleitet hatte. Werder entstanden dadurch pro betroffenem Spiel Kosten in sechsstelliger Höhe.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer kritisierte den Gang der Deutschen Fußball Liga vor die höchste Instanz. «Die DFL zieht die Rechtsfrage mit diesem Schritt unnötig in die Länge und versucht offenbar, Zeit zu schinden für die laufende bundesweite Debatte», sagte der SPD-Politiker. Man sehe aber auch dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht entspannt entgegen, «denn das Bundesverwaltungsgericht hat uns bereits schon zweimal bestätigt, verfassungskonform zu handeln», betonte Mäurer. Er forderte die DFL daher zu einem Kurswechsel auf.