Die Deutsche Fußball Liga hat in der aktuellen Impfdebatte klargestellt, dass von den Profis kein Nachweis über eine Impfung oder überstandene Corona-Infektion gefordert werden kann.
«Ein 2G-Nachweis im medizinisch-hygienischen Konzept als Voraussetzung für die Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb, also für die grundrechtlich geschützte Berufsausübung der Spieler, würde einer verbandsrechtlichen Impfpflicht gleichkommen. Ohne dass es aber überhaupt gesetzliche Bestimmungen gibt, auf deren Grundlage Arbeitgeber Impfvorgaben für ihre Beschäftigen machen könnten», stellte die DFL am Dienstag klar.
3G für Trainer und Spieler
Dass für Spieler und Trainer an Spieltagen in Stadien die 3G-Regel – Einlass für Geimpfte, Genesene und Getestete – gelte und Zuschauer dagegen an einigen Standorten einen 2G-Nachweis erbringen müssten, sei auf die individuellen Schutzkonzepte der Clubs zurückzuführen. Diese müssten die Vorgaben der für sie jeweils geltenden Corona-Schutzverordnung beachten und ihre Konzepte im Regelfall von den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort genehmigen lassen. «Es geht damit um den allgemeinen Infektionsschutz und nicht um den Arbeitsschutz», hieß es in der DFL-Erklärung.
Bei Berufstätigen gehe es daher «um verhältnismäßige Schutzmaßnahmen im Rahmen der grundrechtlich geschützten Berufsausübung.» In Bezug auf Zuschauer gehe es um verhältnismäßige Vorgaben zum Gesundheitsschutz bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten. «Beide Vorgaben müssen an einem Veranstaltungsort rechtlich und tatsächlich in Einklang gebracht werden», so die DFL. Deshalb könne es dazu kommen, dass für beteiligte Berufstätige in von den Zuschauern trennbaren räumlichen Bereichen die 3G-Regel gelte, für Zuschauer selbst jedoch ein 2G-Zugangsmodell angewendet werde.
Impfquote bei mehr als 90 Prozent
Die Impfquote unter den Profis und Trainern der Bundesliga und 2. Liga liegt laut der DFL bei mehr als 90 Prozent. Grundlage für diese Zahl seien freiwillige Angaben der Clubs im Rahmen einer entsprechenden Abfrage der DFL. Der DFL würden keine Informationen in Bezug auf einzelne Personen zum Impfstatus oder Impfstoff vorliegen.