Der 1. FC Köln muss wegen Verfehlungen seiner Fans tief in die Tasche greifen. Wie der Deutsche Fußball-Bund mitteilte, hat das Sportgericht eine Geldstrafe von 231.200 Euro bestätigt. Diese war zuvor im Einzelrichterverfahren verhängt worden. Der 1. FC Köln hatte dagegen Einspruch eingelegt.
Geahndet wurde damit der Einsatz von Pyrotechnik der Kölner Anhänger bei den Bundesliga-Spielen der vergangenen Saison beim 1. FC Union Berlin, gegen den FSV Mainz 05, gegen den VfL Wolfsburg sowie beim VfB Stuttgart. Die höchste Einzelstrafe von 117.200 Euro wurde für die Vorkommnisse beim Spiel in Stuttgart ausgesprochen, wo das Abbrennen von 66 pyrotechnischen Gegenständen den Spielbeginn um eine Minute verzögerte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidungen des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt werden.