Wegen der unentschuldigten Abwesenheit von Theo Zwanziger ist der sechste Verhandlungstag im Sommermärchen-Prozess gleich zu Beginn unterbrochen worden.
Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte ehemalige Präsident des Deutschen Fußball-Bundes fehlte, ohne dem Landgericht frankfurt am Main ein erforderliches Attest für seine Verhandlungsunfähigkeit vorgelegt zu haben.
Die Vorsitzende Richterin Eva-Maria Distler setzte die Verhandlung zunächst für 30 Minuten aus, um Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz die Möglichkeit zur Beibringung eines offiziellen Attests einzuräumen. «Das ist ein nicht entschuldigtes Fernbleiben. Wir verhandeln nach der Strafprozessordnung, es ist eine gesetzliche Voraussetzung, dass der Angeklagte anwesend ist. Wenn kein Attest vorliegt, müssen wir ihn vorführen», sagte Distler.
In dem Prozess müssen sich die ehemaligen DFB-Funktionäre Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten. Sie sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.