Der SV Darmstadt 98 will in eine neue Grundsatzdebatte bei Strafen für Pyrotechnik anstoßen, ist aber erst einmal mit einem Einspruch vor dem DFB-Sportgericht gescheitert.
Das Gremium entschied in einer mündlichen Verhandlung, dass die Geldstrafe in Höhe von 43.000 Euro wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bestehen bleibt. Dies teilte der Deutsche Fußball-Bund in Frankfurt/Main mit. Der südhessische Bundesligist lässt aber nicht locker.
Katalog in der «jetzigen Form nicht zielführend»
Vor und während des Spiels beim VfB Stuttgart am 23. September hatten Lilien-Fans insgesamt mindestens 43 pyrotechnische Gegenstände gezündet. In einem Einzelrichterurteil sprach der Verband zunächst die Geldstrafe aus, gegen die sich Darmstadt wehrte. Die Südhessen fordern eine Reform des Strafenkatalogs bei Pyro-Vergehen, die es längst an jedem Spieltag in verschiedenen Stadien gibt. Der Katalog sei «in seiner jetzigen Form nicht zielführend», hieß es vonseiten des SVD.
Das Sportgericht unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Oberholz bestätigte nun das am 14. Februar ergangene Urteil. Der Verein könne von der verhängten Geldstrafe bis zu 14.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Nach DFB-Angaben hat Darmstadt bereits Berufung zum DFB-Bundesgericht angekündigt.