Das Bundesinnenministerium hat sich für einheitliche Regelungen zu Zuschauern in Fußballstadien ausgesprochen.
Das auch für Sport zuständige Ministerium teilte auf Anfrage mit, es «würde nicht zuletzt mit Blick auf bundesland-übergreifenden Ligen- und Spielbetrieb in verschiedenen Sportarten eine einheitliche Regelung begrüßen, die die anhaltenden Erfordernisse der Pandemie angemessen berücksichtigt».
Bei der Bund-Länder-Konferenz am 24. Januar 2022 hätten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder darauf hingewiesen, «dass es bei der Durchführung von Großveranstaltungen einer Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen bedarf» und gleichzeitig die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder beauftragt, bis zum 9. Februar 2022 eine einheitliche Regelung zu vereinbaren.
Im Anschluss hatten aber einige Bundesländer neue Corona-Verordnungen erlassen. So dürfen in Bayern bis zu 10.000 Menschen (maximal 25 Prozent der Gesamtkapazität) in die Stadien. Die Landesregierung in Baden-Württemberg folgte mit einem Beschluss für die Zulassung von 6000 Menschen bei der Anwendung der 2G-plus-Regel. Weil in Nordrhein-Westfalen weiterhin die Beschränkung von 750 Zuschauern gilt, haben Borussia Dortmund, der 1. FC Köln und Arminia Bielefeld die Überprüfung der Corona-Verordnung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt.
Zu laufenden gerichtlichen Verfahren wolle sich das Innenministerium «aus Respekt vor dem Gericht» nicht äußern.