Die Deutsche Fußball Liga muss eine geplante Abstimmung über die angepasste 50+1-Regel erneut verschieben. Über die Änderung der Tagesordnung für die Mitgliederversammlung am 11. Dezember berichtete die «Bild»-Zeitung.
Hintergrund ist die weiterhin nicht finalisierte Abstimmung mit dem Bundeskartellamt. Nach dpa-Informationen besteht aber Einigkeit zwischen den Parteien. Bereits im Oktober konnte wegen eines Befangenheitsantrags im Kartellamt nicht wie zunächst geplant abgestimmt werden.
Die 50+1-Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können. Nach langwierigem Prozedere hatten sich die DFL und das Kartellamt im Juli auf drei zentrale Änderungen der Regel verständigt, die so dann weiterhin gültig bleiben dürfte. Die bisherigen Ausnahmeclubs – Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg – bekommen aber Bestandsschutz.