Der 1. FC Köln darf seine Heimpartien in der Fußball-Bundesliga weiterhin nicht vor mehr als 10.000 Fans spielen. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte einen Eilantrag des FC gegen die in Nordrhein-Westfalen noch gültige Corona-Schutzverordnung ab.
Die Kölner hatten erreichen wollen, dass schon beim kommenden Spiel gegen Eintracht Frankfurt an diesem Samstag 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in die Arena dürfen – und dabei unter anderem auch auf die Entscheidung der Stadt Köln für sogenannte «Brauchtumszonen» an den Karnevalstagen verwiesen.
«Der vom Verordnungsgeber bezweckten Abwendung der Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems kommt – auch gegenwärtig noch – höheres Gewicht zu als den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin», teilte das Gericht zur Entscheidung mit. «Dass die Folgen der derzeitigen Kapazitätsbegrenzung für sie existenzbedrohend sind, hat die Antragstellerin aber nur behauptet und nicht ansatzweise belegt.»
Dem Vergleich zu Karneval folgte das Gericht nicht. In den Brauchtumszone sollen geimpfte Narren mit einem zusätzlichen Test oder einer Booster-Impfung feiern dürfen. Darin liege «voraussichtlich kein Gleichheitsverstoß», urteilte das Gericht. Die Brauchtumszonen seien vielmehr laut «Verordnungsgeber» Zonen im öffentlichen Raum mit zusätzlichen Einschränkungen. «Eine Lockerung bestehender Maßnahmen ist hierhin nicht zu sehen», heißt es vom Gericht.
Bund und Länder hatten am Mittwoch beschlossen, dass ab dem 4. März landesweit überregionale Großveranstaltungen – zu denen die Bundesligaspiele zählen – mit bis zu 25.000 Fans ausgerichtet werden dürfen (bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent). Vom 20. März an sollen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus fallen.