Im Rechtsstreit mit einem Ticket-Händler hat das Oberlandesgericht München eine Klage des FC Bayern München abgewiesen. Wie der 29. Senat des OLG verkündete, seien die Beweise nicht ausreichend, um den Beklagten verurteilen zu können.
Der deutsche Fußball-Rekordmeister hatte gegen einen Ticketanbieter geklagt, der Karten für Fußballspiele auf dem nicht autorisiertem Zweitmarkt verkauft haben soll. Im Dezember 2020 verurteilte das Münchner Landgericht den Beklagten zunächst. Darauf ging dieser in Berufung. Nun wurde das Urteil aufgehoben.
Zu Testzwecken hatte der FC Bayern beim Beklagten im Februar 2019 zwei Eintrittskarten für das Viertelfinal-Heimspiel der Champions League gegen den FC Liverpool gekauft. Der Originalpreis für die VIP-Tickets lag bei insgesamt 1200 Euro, bezahlt wurde jedoch mehr als das Fünffache, nämlich 6050 Euro. Die Anwälte des FC Bayern akzeptierten das Urteil und verzichteten auf Rechtsmittel.