Die vier Fußball-Drittligisten Eintracht Braunschweig, TSV Havelse, SV Meppen und VfL Osnabrück wollen gerichtlich dagegen vorgehen, dass Niedersachsen als einziges Bundesland in der Coronakrise weiterhin an einer Beschränkung von 500 Zuschauern pro Heimspiel festhält.
Die niedersächsischen Vereine bereiten gemeinsam einen sogenannten Normenfeststellungsantrag im Eilverfahren vor, den sie zu Beginn der nächsten Woche beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einreichen wollen. Ihr Ziel ist, bereits am übernächsten Spieltag am 12./13. Februar wieder vor mehr als 500 Fans spielen zu dürfen, teilten die Clubs mit.
Clubs: «Beschränkungen unverhältnismäßig»
«Die aktuell in Niedersachsen gültigen Zuschauerbeschränkungen halten Eintracht Braunschweig, der TSV Havelse, der SV Meppen und der VfL Osnabrück gleichermaßen für unverhältnismäßig und damit rechtswidrig», heißt es in der gemeinsamen Erklärung. «Hierbei geht es den Vereinen explizit nicht um eine Sonderbehandlung des Profifußballs. Vielmehr soll durch den Normenfeststellungsantrag die Verletzung des Grundsatzes des Gleichbehandlungsgebotes und der Verhältnismäßigkeit geprüft werden.» Die vier Clubs werfen ihrer Landesregierung einen «Alleingang» vor, der ihnen im Vergleich zu anderen Drittligisten einen «aktuellen und mittelfristigen wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteil» bescheren würde.
Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien hatten zwar am Mittwoch entschieden, dass Stadien und Hallen deutschlandweit wieder mit mehr Zuschauern gefüllt werden dürfen. So sind bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien wieder bis zu 10 000 Menschen erlaubt, heißt es in dem Beschluss. Allerdings muss dieser in jedem Bundesland auch in die Corona-Verordnungen übernommen werden, was Niedersachsen zumindest vorläufig noch ablehnt.
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), Innenminister Boris Pistorius (SPD) und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) hatten mehreren niedersächsischen Proficlubs diese Haltung noch am Donnerstag in einer Videoschalte erklärt. Doch nach Angaben der Drittliga-Clubs sei eine erneute Prüfung der Verordnung nicht vor der Bund-Länder-Schalte am 16. Februar zu erwarten. Das ist den Clubs zu spät.