Ein Antrag gegen das Katar-Sponsoring des FC Bayern München wird auf der Jahreshauptversammlung des deutschen Fußball-Rekordmeisters nicht zur Abstimmung kommen.
Die 13. Zivilkammer des Landgerichts München I hat nur wenige Stunden vor der für 19.00 Uhr angesetzten Versammlung im Münchner Audi Dome «die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München» für «eine Ergänzung der Tagesordnung hinsichtlich des Sponsorings durch Qatar-Airlines» zurückgewiesen.
Der FC Bayern sei damit nicht verpflichtet, auf der anstehenden Mitgliederversammlung «über das weitere Sponsoring durch Qatar Airlines zu beraten», wie das Gericht auf Anfrage mitteilte.
Zur Begründung führte das Landgericht an, «dass die Ergänzung der Tagesordnung abgelehnt wurde, weil die Mitgliederversammlung für den bezeichneten Beratungs- und Beschlussgegenstand laut Vereinssatzung nicht zuständig ist». Innerhalb des Vereinsgefüges sei die Geschäftsführung und somit auch das Thema Sponsoring für den Bereich Fußball durch die Vereinssatzung ausschließlich Aufgabe des Präsidiums und damit der Zuständigkeit der Mitgliederversammlung entzogen. Der Beschluss des Landgerichts (Az. 13 T 15372/21) sei bindend.
Bayern-Mitglied und Initiator Michael Ott wollte die Behandlung des Streitthemas bei der Versammlung durchsetzen. Er kündigte an, in der Versammlung «einen Spontanantrag probieren» zu wollen. «Es ist noch nicht alles verloren», schrieb Ott bei Twitter. Das Thema Katar könnte auch zumindest in Redebeiträgen von Mitgliedern angesprochen werden. Zahlreiche Bayern-Fans stören sich wegen der umstrittenen Menschenrechtsfrage im Gastgeberland der nächsten Fußball-WM an der hoch dotierten Partnerschaft mit der katarischen Fluglinie. Der Verein soll Druck auf die FC Bayern AG ausüben, dass der bis 2023 laufende Millionenvertrag beendet und nicht verlängert wird.