Der Impfstatus von Nationalspieler Joshua Kimmich wird den Bayern-Star nach Einschätzung des Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing nicht daran hindern, weiter im Profifußball anzutreten.
Zwar müsse sich der 26-Jährige vor den Partien auf Corona testen lassen, für eine Impfung bestehe aber keine rechtliche Verpflichtung, sagte der Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn der Deutschen Presse-Agentur. Anders sei das etwa bei Zuschauern. Ihnen kann nach aktueller Gesetzeslage der Zutritt zum Stadion verweigert werden, wenn sie weder genesen noch geimpft sind.
Thüsing: «Er wäre freilich ein Vorbild»
Mittelfeldspieler Kimmich hatte am Samstag nach dem Heimsieg der Bayern gegen Hoffenheim im TV-Sender Sky bestätigt, dass er noch ungeimpft sei. Es gebe «ein paar Bedenken – gerade, was fehlende Langzeitstudien angeht», erklärte der Profi des FC Bayern München. Fachleute halten diese für unbegründet. Gleichzeitig schloss Kimmich eine Impfung nicht grundsätzlich aus. Es sei «sehr gut möglich, dass ich mich in Zukunft impfen lasse», sagte er.
«Er wäre freilich ein Vorbild, wenn er das tun würde. Aber Vorbild zu sein, ist nun mal keine Rechtsverpflichtung, sondern eine eher moralische Verpflichtung», sagte Thüsing. Auch nach Einschätzung des Arbeits- und Sportrechtlers Martin Schimke fehlt den Vereinen die Rechtsgrundlage, um ihre Profis zur Impfung zu verpflichten. Das könne sich erst im Fall einer gesetzlichen Impfpflicht oder zumindest einer Pflicht für die entsprechende Berufsgruppe ändern.