Der Deutsche Fußball-Bund hat den Betriebsprüfern des Finanzamtes trotz zweimaliger Aufforderung keine schriftlichen Belege für die 2005 erfolgte Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Fußball-Weltverband FIFA vorgelegt. Dies sagten die beiden damaligen Prüfer, Edith Hofmann und Ludwig Haus, vor dem Landgericht Frankfurt am Main aus.
Im Jahr 2010 habe man den DFB bei der Betriebsprüfung zweimal um Belege für die Überweisung gebeten, beide Male aber nur eine Übersichtsliste der getätigten Buchungen erhalten. Laut Haus habe der Verband damals darauf verwiesen, dass die Zahlung auf einer mündlichen Vereinbarung mit der FIFA beruhte. Hofmann bezeichnete es in ihrer Zeugenaussage «als ungewöhnlich, dass etwas nur mündlich verfasst wurde».
Beim DFB gebe es aus ihrer Erfahrung zu allen Vorgängen schriftliche Dokumente. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf Zuruf Buchungen in solch einer Größenordnung vorgenommen worden sind», sagte Hofmann am fünften Verhandlungstag des Sommermärchen-Prozesses, in dem sich die ehemaligen DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten müssen.
Hofmann: Beide Verbände schienen glaubwürdig
Sie sollen die im April 2005 erfolgte 6,7-Millionen-Euro-Zahlung an die FIFA in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.
Sowohl Hofmann als auch Haus erklärten, dass sie den vom DFB deklarierten Zweck der Überweisung, «Zuschuss für FIFA-Gala», zu keinem Zeitpunkt in Zweifel gezogen hätten, obwohl diese Gala nie stattgefunden hatte. «Wir haben nicht weiter nachgefragt, weil beide Verbände damals glaubwürdig waren», sagte Hofmann.
Das Geld war unmittelbar nach dem Eingang bei der FIFA an Robert Louis-Dreyfus überwiesen worden. Der französische Unternehmer hatte WM-OK-Chef Franz Beckenbauer 2002 ein Privatdarlehen in Höhe von 10 Millionen Schweizer Franken gewährt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei den 6,7 Millionen Euro um die Rückzahlung dieses Darlehens handelte.