Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss eine geplante Abstimmung über das weitere Vorgehen mit der 50+1-Regel wegen eines Befangenheitsantrags verschieben.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat die DFL ein Schreiben an alle 36 Proficlubs verfasst und diese darauf hingewiesen, dass die für die Mitgliederversammlung am 9. Oktober angesetzte Abstimmung nach einer Einigung mit dem Bundeskartellamt nicht wie geplant stattfinden könne. Zunächst hatte der «Kicker» darüber berichtet.
Laut 50+1 können Investoren und Anleger im Bereich der DFL keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen.
Drei zentrale Änderungen
Nach langwierigem Prozedere hatten sich die DFL und das Kartellamt im Juli auf drei zentrale Änderungen der Regel verständigt. Zukünftig muss die Vertretung des Muttervereins in den Gremien der für den Profifußball ausgegliederten Kapitalgesellschaften sichergestellt sein. Zudem dürfen Einzelpersonen oder Unternehmen die Bilanzen nicht mehr mit Sonderzahlungen ausgleichen. Als dritte Maßnahme sind die Clubs fest an ihren Standort gebunden. Dies sollen die Vereine nun absegnen.
Im Gegenzug bekommen die drei Ausnahmen Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg Bestandsschutz – weitere soll es nicht geben. Die DFL, der Deutsche Fußball-Bund und die übrigen am Verfahren beteiligten Clubs und Investoren erhalten laut Bundeskartellamt vor Erlass der abschließenden Entscheidung noch einmal rechtliches Gehör.
Befangenheitsantrag
Der Befangenheitsantrag kam laut «Kicker» von der HAM International Limited, also der Firma des jordanischen Unternehmers Hasan Ismaik, der 2011 beim TSV 1860 München einstieg. Mittlerweile hält HAM 60 Prozent an der Kapitalgesellschaft der Löwen.
Das Bundeskartellamt prüft den Sachverhalt nun, bis zum Ende der Prüfung mache ein weiterer Beschluss des Liga-Verbandes keinen Sinn. Stattdessen soll am 9. Dezember mit den 36 Proficlubs abgestimmt werden.