Borussia Mönchengladbach muss nur ein Spiel auf Abwehrspieler Kō Itakura verzichten.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verurteilte den Japaner nach seiner Roten Karte im Spiel gegen den VfB Stuttgart am vergangenen Samstag wegen unsportlichen Verhaltens nur zu der Mindestsperre. Er muss damit nur am Samstag gegen den VfL Bochum aussetzen.
Itakura war in der 82. Minute des Spiels von Schiedsrichter Tobias Welz wegen einer Notbremse des Feldes verwiesen worden. Verein und Spieler stimmten dem Urteil zu.