Im Streit um Verdienstausfall nach angeordneter Corona-Quarantäne hat sich Fußball-Zweitligist SC Paderborn vor dem Verwaltungsgericht Minden durchgesetzt.
Nach einem zugestellten Urteil muss das Land Nordrhein-Westfalen dem Verein rund 1388 Euro Verdienstausfall plus 1258 Euro Sozialabgaben erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land kann Antrag auf Zulassung der Berufung stellen (Az: 7 K 3023/22).
Ein Physiotherapeut des Clubs musste vom 13. bis 27. März 2020 in der ersten Corona-Welle in häusliche Quarantäne und konnte somit die Fußball-Profis des Vereins nicht mehr betreuen. Der Verein beantragte daraufhin für die angeordnete Absonderung des Mannes von der Mannschaft eine Lohn-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Das Land lehnte mit der Begründung ab, dass der Physiotherapeut auch im Homeoffice hätte arbeiten können. Das Erstellen von Trainingsplänen sei möglich gewesen. Diese Sicht teilte das Gericht nach mehreren Zeugenaussagen nicht. «Der Arbeitnehmer konnte aus nachvollziehbaren Gründe nicht wie geschuldet arbeiten. Leistung am Spieler habe er entgegen der Behauptung des Landes nicht erbringen können», heißt es in der Urteilsbegründung.
Das Gericht stützte sich dabei auf die Aussagen des Physiotherapeuten und eines Athletik-Trainers, der für die Trainingspläne zuständig war. Er habe sich in der Wohnung aufgehalten und gelangweilt, sagte der Physiotherapeut aus, telefonischen Kontakt zu Spielern habe er nicht gehabt. Das sei auch nicht seine Aufgabe gewesen. Eine telefonische Bereitschaft sei auch nicht möglich gewesen. Den Trainingsplan hätten andere Kollegen erstellt.