Im Streit um die Kündigung von Herthas früherem Geschäftsführer Fredi Bobic ist der für Anfang April angesetzte erste Gerichtstermin abgesagt worden.
Das Arbeitsgericht Berlin hat den Termin zur Güteverhandlung wieder aufgehoben, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Hintergrund sei, dass Verfahrensbeteiligte zwischenzeitlich geltend gemacht hätten, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei.
Zuständigkeit nicht eindeutig
Das Gericht werde nun zunächst ohne mündliche Verhandlung über diese Frage entscheiden, erklärte die Sprecherin. Sollte es die Zuständigkeit beim Arbeitsgericht sehen, werde ein neuer Gütetermin anberaumt. Andernfalls werde der Rechtsstreit an das zuständige Gericht verwiesen. Hintergrund: Da es um einen Geschäftsführerposten geht, könnte auch eine Zivilkammer am Landgericht Berlin zuständig sein.
Fußball-Bundesligist Hertha BSC hatte sich Ende Januar von seinem Sport-Geschäftsführer getrennt. Bobic hatte im Februar beim Arbeitsgericht Klage gegen seine Kündigung eingereicht. Der 51-Jährige äußerte sich auf Anfrage am Donnerstag nicht zu dem Vorgang. Auch Hertha erklärte erneut, sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern zu wollen. Der Club strebe aber weiterhin eine einvernehmliche Lösung an.