Martin Kind hat sich nach Vorwürfen gegen die Deutsche Fußball Liga bei der DFL entschuldigt.
Dass die von Kind als Mehrheitsgesellschafter angeführte Profifußballsparte von Hannover 96 der DFL wegen eines angeblich an Medien durchgesteckte Schreibens einen «krassen Vertrauensbruch» vorwarf, sei «ein Missverständnis» gewesen, wie der 78-Jährige der «Neuen Presse» sagte. Hintergrund ist der seit Wochen eskalierende Konflikt zwischen der Kapitalseite und dem Stammverein vom Fußball-Zweitligisten.
Die «Bild»-Zeitung und die «Neue Presse» in Hannover hatten zuletzt aus einem ihnen vorliegenden Schreiben des DFL-Justiziars Jürgen Paepke von Ende August zitiert, das als deutliche Warnung an Kind zu verstehen ist. Die DFL pocht darin auf «das uneingeschränkte Weisungsrecht» des Vereins gegenüber der Kapitalseite. Das sei im Fall von 96 «eine wesentliche Voraussetzung, dass die Struktur als noch mit der 50+1-Regel vereinbar angesehen wird».
50+1-Regel beschränkt Einfluss externer Investoren
Die 50+1-Regel gilt nur im deutschen Profifußball und soll sicherstellen, dass der eingetragene Stammverein selbst dann die Entscheidungsgewalt behält, wenn er seine Profifußball-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert hat. Sie begrenzt den Einfluss externer Investoren.
Grund für die Entschuldigung Kinds: Die Kapitalseite des Clubs hatte ein jüngst an 96 gerichtetes DFL-Schreiben fälschlicherweise als jenes angesehen, das den Zeitungen vorlag. Die zitierten aber aus dem im August versendeten Dokument. Sowohl DFL und auch Kind kündigten an, im Gespräch bleiben zu wollen: «Wir werden versuchen, zeitnah Termine mit der DFL zu vereinbaren», versprach der 96-Chef.
Die DFL verdeutlichte beim Konflikt von Kinds Profisparte und dem Stammverein von 96, dass das Weisungsrecht nicht mit dem Recht zur Bestellung oder Abberufung der Geschäftsführung gleichzusetzen ist.
Das Landgericht Hannover hat am Dienstag in der mündlichen Verhandlung im Fall um die Abberufung von Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH durch den Stammverein zugunsten des Mehrheitsgesellschafters entschieden. Der Beschluss des Vereins, Kind aus wichtigen Gründen abzuberufen, sei nichtig, stellte der Richter Carsten Peter Schulze fest.
Bereits in einem sogenannten Eilrechtsverfahren Mitte August hatte das Landgericht Kind zunächst bis zur mündlichen Verhandlung erlaubt, weiter als Geschäftsführer zu arbeiten. Zuvor war er überraschend im Juli von der Führung des Stammvereins in der Funktion abberufen worden.