Im Streit um mehr Zuschauer bei den Spielen der Fußball-Bundesliga hat der 1. FC Köln am Freitagabend den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen angerufen.
Die obersten Verfassungsrichter werden noch am Abend eine Entscheidung verkünden, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Der Verein hatte diesen Schritt gegenüber dem Verfassungsorgan in Münster bereits zuvor angekündigt. Der 1. FC Köln sieht sich in seinen Grundrechten verletzt. In diesem Fall ist ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder vor den NRW-Verfassungsgerichtshof möglich.
Zuvor hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht einen Eilantrag der Kölner gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes zurückgewiesen. Der FC wollte erreichen, dass bereits beim kommenden Spiel gegen Eintracht Frankfurt an diesem Samstag nicht nur 10.000 sondern 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in die die Arena dürfen. Dies hatte das OVG am frühen Abend abgelehnt. Die Entscheidung des Landes, dem Schutz der Bevölkerung in der Corona-Pandemie noch einen höheren Stellenwert als den wirtschaftlichen Interessen der Fußballvereine höher zu geben, sei nachvollziehbar.
Bund und Länder hatten am Mittwoch beschlossen, dass ab dem 4. März landesweit überregionale Großveranstaltungen – zu denen die Bundesligaspiele zählen – mit bis zu 25.000 Fans ausgerichtet werden dürfen (bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent). Vom 20. März an sollen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus fallen.